eQuote verkaufen - FAQ
Du möchtest deine ePrämie für dein Elektrofahrzeug verkaufen und hierzu unseren Non-Profit-Service nutzen?
Hier beantworten wir alle deine Fragen zum Thema: Elektroauto und die eQuote.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Verkauf der eQuote
Profitiere von unserem Non-Profit-Service. Unserem Motto „On a mission for no emission“ entsprechend setzen wir uns auch für nachhaltige Projekte ein und bieten daher die Möglichkeit, einen Teil oder auch den gesamten eQuoten-Verkaufserlös zu spenden.
Dies hängt von folgenden Punkten ab:
- Prämienvariante:
- € 600 Fixprämie
- € 500 bis € 900 Flexiprämie - Fahrzeughaltedauer:
Zusätzlich hängt die Höhe deiner ePrämie auch davon ab wie lange dein Fahrzeug im betreffenden Jahr auf dich angemeldet war – grundsätzlich gilt hier: Für jenen Zeitraum des Jahres, in dem man Halter des betreffenden Fahrzeugs war, hat man Anspruch auf die aliquote Anrechnung der pauschalierten Strommengen und damit in weiterer Folge auch auf die aliquote ePrämie. Das heißt, ist dein Fahrzeug bspw. nur das halbe Jahr auf dich angemeldet, dann erhältst du auch nur die halbe ePrämie.
Wir wollen der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen und versuchen mit unterschiedlichsten Formaten wie unserem INSTADRIVER YouTube-Kanal, unserem E-Mobility-Festival "Rock den Ring", unserem Online-Magazin, die Angst vor der Elektromobilität zu nehmen. Gleichzeitig freut es uns natürlich, wenn wir Unentschlossene von unserem Produkt (Elektroauto Langzeit-Abo "EASING") überzeugen können.
Wir unterstützen Spendenorganisationen, die einen gesellschaftlichen Nutzen in Österreich stiften. Das heißt konkret, die Spendenorganisationen müssen in einem der drei Bereiche tätig sein:
- Umweltschutz
- Hilfe für Menschen in Not
- Energiewende
Zusätzlich legt INSTADRIVE Wert darauf, dass Spendenorganisationen entweder über das Österreichische Spendengütesiegel verfügen oder eine Spendenselbstverpflichtung haben, die noch darüber hinausgeht.
In Österreich sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen (z. B. Mineralölkonzerne) gesetzlich dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe (Benzin, Diesel und gasförmige Kraftstoffe) um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Diese Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beträgt im Jahr 2023 6 % und steigt bis 2030 auf 13 %.
Mit Beginn des Jahres 2023 dürfen Halter und Halterinnen von Elektrofahrzeugen ihre eingesparten Treibhausgasemissionen (CO2) an die Quotenverpflichteten (z. B. Mineralölkonzerne) verkaufen. Da ein direkter Handel der eQuoten zwischen Privatpersonen und Mineralölkonzernen sehr unpraktikabel wäre, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, diesen eQuotenhandel von Dienstleistern – wie uns – abwickeln zu lassen.
Das musst du gar nicht genau wissen, da der Gesetzgeber hierbei nur mit Pauschalwerten arbeitet. Der Gesetzgeber nimmt hierbei an, dass ein reines Batterieelektrofahrzeug pro Jahr 1.500 kWh elektrische Energie an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt entnimmt. Diese Energiemengen werden mittels einer vom Gesetzesgeber definierten Formel und festgelegten Umrechnungsfaktoren in eine CO2-Einsparung pro Fahrzeug umgerechnet (siehe Details der Berechnung) – und genau diese CO2-Einsparung kann an die Mineralölkonzerne verkauft werden.
Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext: „Das sind Ladepunkte bei privaten Haushalten und bei Unternehmen, bei denen eine nachweisliche Zuordnung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen durch den Zulassungsschein erfolgen kann und bei denen im Fall von unternehmenseigenen Ladestellen keine Kundinnen und Kunden ihr E-Fahrzeug laden können, beispielsweise Fuhrparks von Unternehmen mit einer oder mehreren Ladestellen an einem oder mehreren Standorten. Unter diese Kategorie fallen auch nicht schienengebundene öffentliche Verkehrsmittel wie O-Busse oder rein batteriebetriebene E-Busse.“
Das bestimmst du – wir bieten dir folgende Optionen an:
- Auszahlung der kompletten Prämie
- Teilweise Auszahlung der Prämie (der Rest wird gespendet)
- Spende der kompletten Prämie für einen guten Zweck
Geld, oder ein gutes Gewissen, oder beides – du entscheidest 😉
Der eQuotenhandel wirkt sich nicht direkt auf die Umwelt aus, da ja nichts zusätzlich eingespart wird, sondern die Einsparung nur jemand anderem zugeordnet wird. Indirekt beschleunigt der eQuotenhandel aber den Umstieg zur Elektromobilität, da diese zusätzliche jährliche Prämie das Elektroautofahren nochmals günstiger macht, während gleichzeitig die fossilen Treibstoffe teurer werden (die Mineralölkonzerne werden die Kosten für den eQuotenhandel natürlich an die Endverbraucher weiterreichen).
Aufmerksamkeit – für uns und die Elektromobilität. Das Kerngeschäft von INSTADRIVE ist die Zurverfügungstellung von Elektromobilität in einem Rundum-sorglos-Paket. Hierzu bieten wir unseren Kunden Elektrofahrzeuge in einem All-inclusive-Abo an, inkl. Versicherung, Wartung, 8-fach-Bereifung usw. Da wir für unsere Flotte (und damit für unsere Kunden) bereits die eQuoten beantragen, war es für uns nur naheliegend, diesen Service auch anderen Elektroautofahrern anzubieten und somit insgesamt mehr Aufmerksamt auf die Vorteile der Elektromobilität zu lenken – ganz getreu unserem Motto „ON A MISSION FOR NO EMISSION“.
Nichts. Da wir nicht vom eQuotenhandel leben müssen und wir unsere Prozesse optimiert und automatisiert haben, können wir dir diesen Service kostenlos anbieten.
Du klickst einfach auf „Registrieren“ und wirst anschließend durch einen mehrstufigen Prozess geführt, bei dem du zu Beginn ein Benutzerkonto anlegst und anschließend gleich dein(e) Fahrzeug(e) registrieren kannst.
- Das Fahrzeug ist in Österreich zugelassen.
- Das Fahrzeug ist ein reines Batterieelektrofahrzeug (Hybride oder Plug-In-Hybride sind nicht zulässig). In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss hierzu „Elektro“ im Feld P.3 stehen.
- Das Fahrzeug muss zweispurig sein.
- Du bist als Halter bzw. Halterin in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen (Felder C.1.1 und C.1.2).
- Du hast das Fahrzeug für das betreffende Kalenderjahr noch bei keinem anderen Dienstleister zum eQuotenhandel angemeldet.
Ja, das ist kein Problem. Wichtig ist nur wer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter eingetragen ist, da nur dieser das Recht zur Beantragung und Vermarktung der eQuote an uns abtreten darf. Wenn als Halter ein Unternehmen eingetragen ist, dann darf nur die vom Unternehmen bevollmächtigte Person das Fahrzeug oder die Fahrzeuge bei uns anmelden.
Ja – antragsberechtigt ist immer der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragene Halter. Dabei ist es egal, ob das Elektrofahrzeug geleast, finanziert oder gekauft ist.
Für den eQuotenhandel ist es egal, ob es sich um ein neues- oder ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt.
Als INSTADRIVE-Kunde profitierst du jetzt schon von der eQuote, da wir automatisch für alle unsere Fahrzeuge die eQuote beantragen. Die ePrämie ist dabei bereits in deinen Monatsraten berücksichtigt. Eine nochmalige Registrierung deines Fahrzeugs ist daher nicht notwendig und auch nicht möglich. Solltest du aber zusätzlich noch ein weiteres Elektrofahrzeug haben, das nicht von uns ist, dann kannst du dieses natürlich gerne bei unserem THG-Service anmelden.
Neben deinen persönlichen Daten brauchen wir nur Fotos oder Scans der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1, egal ob im Papier- oder Scheckkartenformat. Die Fotos kannst du direkt im Registrierungsprozess anfertigen und hochladen.
Du hast bis spätestens 26. Februar des Folgejahres (!) Zeit, dein Elektrofahrzeug zum THG-Quotenhandel für das aktuelle Jahr anzumelden.
Grundsätzlich ist es egal, ob du dein Fahrzeug gleich am Anfang des Jahres zum eQuotenhandel anmeldest oder erst später. Da es allerdings sein kann, dass gegen Ende eines Jahres die Mineralölkonzerne bereits genug Quoten eingekauft haben und dann keinen Bedarf an zusätzlichen Quoten haben, ist es ratsam, die Anmeldung so rasch wie möglich durchzuführen.
Zwischen 8 und 20 Monate – hier die Erklärung warum dem so ist:
- Die für den eQuotenhandel registrierten Fahrzeuge können erst im Folgejahr zwischen dem 1. Jänner und dem 1. März beim Umweltbundesamt eingereicht werden, d. h. registrierst du dein Fahrzeug bspw. für das Verpflichtungsjahr 2023, dann können wir erst Anfang 2024 den Antrag beim Umweltbundesamt stellen. Eine unterjährige Einreichung ist nicht möglich, da der Gesetzgeber vorgibt, dass hier nur ein gemeinsamer Antrag im genannten Zeitraum gestellt werden kann. Das heißt, wir sammeln während des Jahres die Fahrzeugregistrierungen ein und stellen Anfang des Folgejahres einen Sammelantrag beim Umweltbundesamt.
- Das Umweltbundesamt überprüft dann die Einreichungen auf ihre Ordnungsmäßigkeit und stellt anschließend die Bescheinigung über die Energiemengen aus.
- Danach werden die bescheinigten Energiemengen (Zertifikate) dem eQuotenhandel zugeführt. Hier bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis.
- Zwischen 1. und 30. September des Folgejahres können die bescheinigten Energiemengen schlussendlich an die Quotenverpflichteten übertragen werden, damit diese ihre Treibhausgasminderungsziele erreichen.
- Spätestens nach Übertragung der bescheinigten Energiemengen erhalten wir die Erlöse von unseren Vertragspartnern. Nach Erhalt der Erlöse, zahlen wir dir innerhalb von 10 Werktagen deine THG-Prämie aus.
Wie du siehst, handelt es sich dabei um einen bürokratischen Prozess mit gesetzlich vorgegebenen Fristen. Wenn du dich nun ganz am Anfang des Jahres bei uns registrierst, wartest du bis zu 20 Monate auf die Auszahlung, da wir den Antrag beim Umweltbundesamt (wie oben erwähnt) erst Anfang des Folgejahres stellen können. Registrierst du dich erst knapp vor unserer Antragstellung beim Umweltbundesamt (du kannst dich bis 26. Februar des Folgejahres bei uns registrieren), wartest du nur 8 Monate auf die Auszahlung. Daraus darf man aber nicht schließen, dass Spätentschlossene die Auszahlung schneller bekommen – sie haben einfach nur mit der Registrierung zugewartet.
Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen sollten die Einkünfte aus dem eQuotenverkauf für Privatpersonen als steuerfreie Einkünfte qualifiziert werden (so wie dies auch in Deutschland der Fall ist). Da es hierzu aber in Österreich noch keine nationale Rechtssprechung gibt, möchten wir explizit darauf hinweisen, dass es hier ggf. noch zu Änderungen kommen kann und wir hierfür keine Haftung übernehmen. Im konkreten Einzelfall empfehlen wir dir die individuelle Sachlage nochmals mit deinem persönlichen Steuerberater zu klären.
Da wir die Spendenbeträge gesammelt an die gemeinnützigen Organisationen weitergeben, ist das Ausstellen von individuellen Spendenbestätigungen leider nicht möglich.
Du trittst deine Rechte zur Beantragung und Vermarktung deiner eQuote für jenes Kalenderjahr (der Gesetzgeber spricht auch von Verpflichtungsjahr) an uns ab, in dem du das jeweilige Fahrzeug bei uns registriert bzw. bestätigt (siehe nachfolgende FAQ) hast. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn du ein Fahrzeug im Zeitraum zwischen 1. Januar und 26. Februar bei uns registrierst, bieten wir dir optional die Möglichkeit, dass du die eQuote auch noch für das vorangegangene Jahr beantragen kannst (natürlich nur unter der Voraussetzung, dass für das betreffende Fahrzeug im vorangegangenen Jahr noch keine eQuote beantragt wurde). Beachte hierbei aber bitte, dass das Jahr 2023 das erste Jahr ist, in dem Halter von Elektrofahrzeugen ein Anrecht auf Anrechnung von Strommengen haben (bis dahin hatten nur Stromanbieter dieses Recht). Für das Jahr 2022 können wir daher keine rückwirkende Beantragung der eQuote anbieten.
Ja, der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die eQuote jedes Jahr erneut beantragt werden muss. Wenn du aber bereits ein Fahrzeug bei uns registriert hast und du auch im neuen Jahr noch immer Halter dieses Fahrzeugs bist, dann bieten wir dir die Möglichkeit, dass du dies einfach per Mausklick bestätigst, und wir verwenden deine bereits gespeicherten Daten, um die eQuote erneut für dich zu beantragen (ein erneutes Hochladen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entfällt damit). Hierzu werden wir dir jeweils am Jahresanfang eine E-Mail schicken, wo wir dich fragen, ob du auch für dieses Jahr wieder unseren Service nutzen willst, und ob du nach wie vor Halter des betreffenden Fahrzeugs bist.
Bei Um- oder Abmeldung deines Fahrzeugs, musst du uns umgehend darüber informieren! Zur Erinnerung: Du hast nur für jenen Zeitraum des Jahres, in dem du Halter des betreffenden Fahrzeugs bist, Anspruch auf die aliquote Anrechnung der pauschalierten Strommengen und damit in weiterer Folge auch auf die aliquote ePrämie. Daher werden wir dich am Anfang des Folgejahres – bevor wir den Antrag beim Umweltbundesamt einreichen – fragen, ob dein Fahrzeug bis zum Jahresende durchgängig in deinem Besitz war. Solltest du dein Fahrzeug zwischenzeitlich um- oder abgemeldet haben (z. B. wegen Verkaufs oder Totalschadens) und bisher darauf vergessen haben uns das mitzuteilen, dann musst du uns spätestens zu diesem Zeitpunkt das Abmeldedatum bekanntgeben. Wir werden dir hierzu am Anfang des Folgejahres eine E-Mail schicken, mit der Bitte, dass du dich ggf. ins THG-Portal einloggst, um uns das Abmeldedatum bekanntzugeben.
Alle deine Daten werden auf Servern in Deutschland (Frankfurt) sicher abgespeichert. Wir gehen sorgsam mit deinen Daten um und geben nur jene Informationen weiter, die für die Beantragung und den Handel deiner eQuote(n) unbedingt erforderlich sind – wir handeln hier stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
In nur drei Schritten zu deiner THG ePrämie
Schritt 1.
Kostenloses Konto eröffnen
Registriere dich einfach mit deiner E-Mail Adresse und schon geht's los.
Schritt 2.
Zulassungsschein hochladen
Mache live ein Foto vom Zulassungsschein oder lade es von deiner Festplatte hoch.
Schritt 3.
ePrämien-Auszahlung
Hol dir deine Prämie oder spende einen Teil für ein gemeinnütziges Projekt.
Hinweis: Deine THG-eQuote wird von uns schnellstmöglich beantragt. Per Gesetz können wir deine THG ePrämie erst Anfang 2024 beim Umweltbundesamt einreichen, da das Gesetz eine unterjährige Antragstellung nicht vorsieht.
Was Elektroauto YouTuber über uns sagen
Jonas Thoß
YouTube: JÖNOHS
Top! Statt anderen Unternehmen hohe Provisionen zu bezahlen, habe ich stattdessen 50% meiner THG-Quote für ein Klimaprojekt gespendet. Danke INSTADRIVE.
Jens Zippel
YOUTUBE: Move Electric
THG Unternehmen sprießen wie die Pilze aus der Erde. INSTADRIVE ist der einzige Non-Profit-Service ohne irreführende Versprechungen. Gleichzeitig kann man etwas Gutes für die Zukunft unseres Planeten tun.
Wolfgang Vallant
YOUTUBE KANAL: ECARIO
Der THG-Prämien-Markt sowie der THG-Quotenhandel ist mittlerweile sehr unübersichtlich. Beim THG Service von INSTADRIVE kann man beruhigt zuschlagen. Die Mission for no Emission liegt in Ihrer DNA.

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Wir haben EASING entwickelt, um dir den Einstieg in die Elektromobilität so leicht wie möglich zu machen. Bei Kauf, Leasing oder Miete entstehen oft Zusatzkosten, die nicht planbar sind. Mit unserer fixen monatlichen Rate erlebst du keine bösen Überraschungen und hast die Kosten stets im Blick.
Seit unserer Gründung 2016 lautet unser Motto: „Join us on our mission for no emission!“ Denn von unserem innovativen EASING profitierst nicht nur du, sondern auch die Umwelt. Mit deinem Fahrzeug von INSTADRIVE fährst du 100% emissionsfrei auf den Straßen.
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