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Erfahre, warum Doppelbeantragung auffliegt und wie du sauber den Anbieter wechselst.


Gib die Anzahl deiner Elektrofahrzeuge ein und berechne deine jährliche THG-Auszahlung.
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Nein. Du darfst die THG-Prämie nicht bei mehreren Anbietern gleichzeitig beantragen. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmal eingereicht werden.
Das bedeutet: Wenn du deine THG-Prämie für dein E-Auto bereits bei einem Anbieter beantragt hast, kannst du dieselbe Quote für dasselbe Jahr nicht zusätzlich bei INSTADRIVE oder einem anderen Anbieter einreichen. Eine Doppelbeantragung ist nicht erlaubt und führt in der Praxis fast immer zu Problemen.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob ein Anbieter mit „Garantie für jedes E-Auto“, „Sofortauszahlung“ oder „sicherer Auszahlung“ wirbt. Diese Aussagen gelten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die THG-Quote für dieses Fahrzeug und dieses Kalenderjahr noch nicht anderweitig eingereicht wurde.
Die THG-Prämie basiert auf der anrechenbaren CO₂-Einsparung eines bestimmten Elektrofahrzeugs in einem bestimmten Kalenderjahr. Diese Einsparung kann nicht beliebig oft verkauft werden.
Pro Fahrzeug entsteht für ein Jahr nur eine anrechenbare THG-Quote. Wird sie einmal eingereicht und verarbeitet, ist sie für dieses Jahr verbraucht.
Einfach gesagt:
Ein Fahrzeug.
Ein Kalenderjahr.
Ein Anbieter.
Eine THG-Prämie.
Alles andere wäre eine doppelte Vermarktung derselben CO₂-Einsparung.
Wenn du deine THG-Prämie bei mehreren Anbietern gleichzeitig beantragst, fällt das in der Regel auf. Die Anbieter reichen deine Fahrzeugdaten zur Prüfung und Zertifizierung ein. Dabei spielen unter anderem Fahrzeugschein, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Halterdaten und Antragsjahr eine Rolle.
Wurde für dein Fahrzeug und das betreffende Jahr bereits ein Antrag gestellt oder eine Quote eingereicht, kann eine weitere Einreichung abgelehnt werden. Je nach Fall kann das auch dazu führen, dass ein Anbieter bereits ausgezahltes Geld zurückfordert.
Besonders kritisch wird es, wenn du bei einem Anbieter eine Sofortauszahlung erhalten hast und später herauskommt, dass die THG-Quote nicht mehr gültig eingereicht werden kann. Dann hat der Anbieter Geld ausgezahlt, obwohl die Quote nicht erfolgreich vermarktet werden kann.
Eine doppelte Beantragung ist kein Schlupfloch. Die THG-Quote wird nicht anonym oder lose gehandelt, sondern an ein konkretes Fahrzeug und ein konkretes Jahr geknüpft.
Bei der Einreichung werden Fahrzeugdaten geprüft. Wenn dieselbe Quote mehrfach auftaucht, wird das früher oder später sichtbar. Anbieter, Behörden und Abwicklungssysteme arbeiten genau mit diesen Daten, damit eine CO₂-Einsparung nicht doppelt angerechnet wird.
Deshalb ist es keine gute Idee, „es einfach zu versuchen“. Eine doppelte Beantragung kann kurzfristig wie ein Trick wirken, führt aber meist nur zu Ablehnung, Rückfragen, Rückforderungen oder Vertragsproblemen.
Bei einer Sofortauszahlung zahlt der Anbieter oft, bevor die komplette Zertifizierung und Vermarktung endgültig abgeschlossen ist. Der Anbieter geht also in Vorleistung. Er übernimmt Bürokratie, Prüfung, Einreichung, Kommunikation und das Risiko, dass die THG-Quote später erfolgreich verwertet werden kann.
Wenn du dieselbe Quote parallel bei mehreren Anbietern einreichst, entsteht genau hier das Problem: Ein Anbieter hat vielleicht schon ausgezahlt, bekommt aber später keine gültige Quote mehr. In diesem Fall wird er das ausgezahlte Geld berechtigterweise zurückfordern.
Sofortauszahlung bedeutet also nicht: „Ich bekomme das Geld auf jeden Fall, egal was ich vorher gemacht habe.“ Sie bedeutet nur, dass der Anbieter schneller zahlt, wenn die Einreichung rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Wenn der deutsche Strommix sauberer wird, sinken die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit Strom. Das verbessert die rechnerische CO₂-Bilanz von Elektrofahrzeugen.
Ein saubererer Strommix bedeutet: Der Unterschied zwischen fossilem Kraftstoff und elektrischem Fahren wird größer. Dadurch kann die anrechenbare THG-Minderung von Elektrofahrzeugen rechnerisch steigen.
Das kann sich positiv auf den Wert der THG-Quote auswirken. Eine automatische Garantie für eine höhere Auszahlung gibt es aber nicht, weil der Marktpreis der THG-Quote ebenfalls eine wichtige Rolle spielt.
Nein. Solche Aussagen dürfen nicht falsch verstanden werden. Eine Auszahlungsgarantie gilt nicht grenzenlos und nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.
Wenn ein Anbieter schreibt, dass es eine Prämie für jedes berechtigte E-Auto gibt, bedeutet das nicht, dass du für dasselbe Fahrzeug mehrfach kassieren kannst. Gemeint ist: Wenn dein Fahrzeug prämienberechtigt ist, die Unterlagen stimmen und die THG-Quote für das Jahr noch nicht anderweitig eingereicht wurde, kann die Prämie beantragt werden.
Wer sich bei einer Doppelbeantragung auf solche Werbeaussagen beruft, wird damit in der Regel nicht weit kommen. Die gesetzliche und vertragliche Logik bleibt eindeutig: Pro Fahrzeug und Jahr ist nur eine THG-Prämie möglich.
Eine versehentliche Doppelbeantragung kann passieren, zum Beispiel wenn ein Vertrag automatisch verlängert wurde oder unklar ist, ob ein früherer Antrag tatsächlich eingereicht wurde. Dann sollte man den Fall sofort klären.
Wer jedoch bewusst versucht, dieselbe THG-Quote mehrfach zu verkaufen oder mehrfach Geld für dasselbe Fahrzeug und dasselbe Jahr zu erhalten, bewegt sich in einem sehr riskanten Bereich. Das kann als Vertragsverstoß gewertet werden und je nach Umständen auch rechtliche Konsequenzen haben.
Deshalb gilt: Wenn du unsicher bist, ob deine THG-Quote bereits beantragt wurde, nicht einfach noch einmal einreichen, sondern zuerst prüfen lassen.
Wenn du merkst, dass du deine THG-Prämie versehentlich bei zwei Anbietern beantragt hast, solltest du sofort handeln.
Sinnvoll ist:
Je früher du reagierst, desto besser. Besonders wichtig ist das, wenn bereits eine Sofortauszahlung erfolgt ist.
Ja, du kannst den THG-Anbieter wechseln. Entscheidend ist aber, dass du nicht dieselbe THG-Quote für dasselbe Kalenderjahr doppelt einreichst.
Ein sauberer Wechsel funktioniert so:
Du prüfst, ob dein alter Vertrag nur für ein Jahr gilt oder automatisch verlängert wurde.
Du kündigst rechtzeitig beim bisherigen Anbieter.
Du beantragst die THG-Prämie für das neue Jahr bei INSTADRIVE.
Du reichst die Quote erst ein, wenn klar ist, dass sie nicht bereits anderweitig gebunden ist.
Ja. Wenn du zu INSTADRIVE wechseln möchtest, unterstützt INSTADRIVE dich gerne bei der Kündigung bei deinem bisherigen Anbieter. Das ist besonders sinnvoll, wenn du nicht sicher bist, ob dein alter Vertrag automatisch verlängert wurde oder ob deine THG-Quote für das neue Jahr bereits gebunden ist.
So kannst du sauber wechseln, ohne versehentlich doppelt zu beantragen. INSTADRIVE hilft dir dabei, den Wechsel korrekt vorzubereiten, damit deine THG-Prämie für das gewünschte Jahr problemlos eingereicht werden kann.
Ein sauberer Wechsel mit INSTADRIVE ist transparent:
Die THG-Prämie darf pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal beantragt werden. Wer dieselbe THG-Quote bei mehreren Anbietern einreicht, riskiert Ablehnung, Rückforderungen und rechtliche Probleme.
Besonders bei Sofortauszahlungen ist Vorsicht geboten. Der Anbieter geht in Vorleistung und übernimmt Bürokratie, Einreichung und Risiko. Wenn später auffällt, dass die Quote bereits anderweitig eingereicht wurde, wird das Geld berechtigterweise zurückgefordert.
Verlasse dich deshalb nicht auf Ausreden wie „Garantie für jedes E-Auto“. Diese Garantie gilt nur, wenn dein Fahrzeug berechtigt ist und die Quote für das jeweilige Jahr noch nicht anderweitig beantragt wurde.
Wenn du wechseln möchtest, ist der richtige Weg einfach: nicht doppelt beantragen, sondern sauber kündigen. INSTADRIVE unterstützt dich gerne beim Wechsel von einem anderen Anbieter und übernimmt auf Wunsch die Kündigung. So kannst du deine THG-Prämie ohne Ärger, ohne Doppelbeantragung und ohne Rückforderungsrisiko sichern.
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