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THG-Prämie für Flotten: Voraussetzungen, Ablauf und Abrechnung

THG-Prämie für Flotten: Darauf kommt es in der Praxis an

Bei einer Flotte entscheidet nicht der einzelne Upload, sondern die saubere Zuordnung: Fahrzeugklasse, Halter, Quotenjahr und bisheriger Einreichungsstatus müssen für jedes Fahrzeug stimmen.

Das gilt besonders bei Leasingfahrzeugen, mehreren Standorten, unterjährigen Zu- und Abgängen oder einem Wechsel des THG-Anbieters. Hier erfährst du, welche Fahrzeuge berücksichtigt werden können, welche Unterlagen erforderlich sind und wie sich die jährliche Abwicklung zentral organisieren lässt.

Welche Fahrzeuge deiner Flotte sind THG-berechtigt?

Für die pauschale THG-Anrechnung kommen reine Batterieelektrofahrzeuge infrage, die in Deutschland zugelassen sind. Plug-in-Hybride sind nicht anrechenbar.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • E-Pkw der Klasse M1
  • E-Transporter der Klasse N1
  • E-Lkw der Klassen N2 und N3
  • E-Busse der Klasse M3

Für jede Fahrzeugklasse gilt ein eigener pauschaler Stromschätzwert. Dadurch fällt der mögliche THG-Erlös bei einem schweren E-Lkw oder E-Bus deutlich anders aus als bei einem E-Pkw. Das BMUKN unterscheidet derzeit zwischen 2.000 kWh für die allgemeine Pkw-Kategorie, 3.000 kWh für N1, 20.600 kWh für N2, 33.400 kWh für N3 und 72.000 kWh für M3. Die Werte werden regelmäßig überprüft.

Wer darf die THG-Prämie für ein Firmenfahrzeug beantragen?

Maßgeblich ist der Halter, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Das kann ein Unternehmen, eine Behörde, eine Leasinggesellschaft oder eine andere juristische Person sein.

Der eingetragene Halter kann INSTADRIVE damit beauftragen, die Strommenge beim Umweltbundesamt bescheinigen zu lassen und anschließend zu vermarkten. Diese Beauftragung kann in Textform erfolgen und damit auch digital abgeschlossen werden.

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Was gilt bei Leasingfahrzeugen?

Auch bei Leasingfahrzeugen entscheidet der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ist dein Unternehmen dort als Halter eingetragen, kann es die THG-Abwicklung beauftragen. Ist dagegen die Leasinggesellschaft als Halter ausgewiesen, sollte vorab geklärt werden, ob sie die THG-Prämie selbst beansprucht oder die Vermarktung vertraglich dem Leasingnehmer überlässt.

Prüfe außerdem:

  • ob das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits eingereicht wurde,
  • ob der Leasingvertrag eine Regelung zur THG-Prämie enthält,
  • ob der bisherige Anbieter einen Folgeauftrag für das aktuelle Jahr besitzt,
  • und wer bei einer unterjährigen Rückgabe die Einreichung übernimmt.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für jedes Fahrzeug wird eine gut lesbare Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.

Erkennbar sein müssen insbesondere:

  • eingetragener Halter,
  • Erstzulassung und aktuelle Zulassung,
  • Fahrzeugidentifikationsnummer,
  • Fahrzeugklasse.

Das Umweltbundesamt bestätigt ausdrücklich, dass die Vorderseite ausreicht. Unvollständige oder schlecht lesbare Dokumente führen dagegen zu Rückfragen oder einer Ablehnung.

Für eine saubere interne Zuordnung empfehlen sich zusätzlich:

  • Kennzeichen,
  • Standort,
  • Kostenstelle,
  • interne Fahrzeugnummer,
  • Leasingstatus,
  • Zugangs- oder Abgangsdatum.

Die zusätzlichen Angaben sind keine gesetzlichen Pflichtfelder, erleichtern aber Abstimmung, Auszahlung und Controlling.

Wie läuft die Einreichung einer größeren Flotte ab?

Bei mehreren Fahrzeugen sollte die Abwicklung nicht aus einzelnen, voneinander unabhängigen Uploads bestehen.

Für deine Flotte werden zunächst Fahrzeugbestand, Halterstruktur und Quotenjahr abgestimmt. Anschließend übermittelst du die Fahrzeugübersicht und die zugehörigen Zulassungsdokumente gebündelt. Wir prüfen die Unterlagen, klären offene Fälle und bereiten die gemeinsame Einreichung vor.

Rückfragen laufen über einen festen Ansprechpartner. So bleibt nachvollziehbar:

  • welche Fahrzeuge vollständig sind,
  • welche Unterlagen noch fehlen,
  • welche Fahrzeuge bereits eingereicht wurden,
  • und welche Auszahlung welchem Bestand zugeordnet ist.
Können unterjährig zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge eingereicht werden?

Ja. Der pauschale Schätzwert wird grundsätzlich vollständig für das Kalenderjahr berücksichtigt – auch dann, wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen oder bereits vor Jahresende abgemeldet wurde.

Allerdings kann der Schätzwert für jedes Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr bescheinigt werden. Eine zeitanteilige Aufteilung zwischen mehreren Haltern ist nicht vorgesehen.

Das ist besonders relevant bei:

  • neu aufgenommenen Fahrzeugen,
  • Leasingrückläufern,
  • verkauften Fahrzeugen,
  • Gebrauchtwagen,
  • konzerninternen Halterwechseln.
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Was gilt bei gebrauchten Elektrofahrzeugen oder einem Halterwechsel?

Bei einem Halterwechsel kann die THG-Anrechnung im betreffenden Kalenderjahr trotzdem nur einmal erfolgen.

Wurde das Fahrzeug bereits vom früheren Halter oder dessen Dienstleister eingereicht, kann es im selben Jahr nicht erneut berücksichtigt werden. Wurde noch keine Bescheinigung beantragt, kann grundsätzlich der aktuelle Halter die Einreichung veranlassen. Entscheidend ist, welcher vollständige Antrag zuerst bearbeitet wird.

Für neu übernommene Gebrauchtfahrzeuge sollte deshalb vor der Einreichung geklärt werden:

  • ob für das laufende Jahr bereits ein Antrag gestellt wurde,
  • welcher Anbieter beauftragt war,
  • und ob noch ein aktiver Folgeauftrag besteht.
Wie lassen sich doppelte Einreichungen vermeiden?

Doppelte Einreichungen entstehen in Flotten meist nicht absichtlich, sondern durch parallele Zuständigkeiten:

  • einzelne Standorte reichen Fahrzeuge selbst ein,
  • der bisherige Anbieter besitzt noch einen Folgeauftrag,
  • ein gebraucht übernommenes Fahrzeug wurde bereits vom Vorhalter gemeldet,
  • Leasinggeber und Leasingnehmer gehen beide von einer Berechtigung aus,
  • oder Zu- und Abgänge werden nicht zentral abgeglichen.

Für jedes Fahrzeug sollte deshalb vor der Einreichung eindeutig dokumentiert sein:

  • Quotenjahr,
  • Halter,
  • bisheriger Anbieter,
  • bisheriger Einreichungsstatus,
  • Zugangs- oder Abgangsdatum.

Wurde der Schätzwert bereits bescheinigt, lehnt das Umweltbundesamt einen weiteren Antrag für dasselbe Fahrzeug und Kalenderjahr ab.

Können mehrere Standorte und Gesellschaften zentral abgewickelt werden?

Ja, die operative Abwicklung kann zentral koordiniert werden. Rechtlich bleibt jedoch für jedes Fahrzeug entscheidend, welche Gesellschaft als Halter eingetragen ist.

Bei mehreren Gesellschaften sollte die Fahrzeugliste deshalb mindestens nach folgenden Kriterien getrennt werden:

  • Rechtsträger,
  • Standort,
  • Kostenstelle,
  • Fahrzeugklasse,
  • Auszahlungszuordnung.

So kann die Flotte zentral betreut werden, ohne unterschiedliche Halter und Zahlungsströme zu vermischen.

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Können auch öffentliche Ladepunkte berücksichtigt werden?

Ja, aber über ein anderes Verfahren.

Für reine Elektrofahrzeuge wird beim nicht-öffentlichen Laden mit einem pauschalen Schätzwert pro Fahrzeug gearbeitet. Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten werden dagegen die tatsächlich abgegebenen Strommengen betrachtet. Dafür gelten zusätzliche Anforderungen an Registrierung, Messung und Dokumentation.

Betreibst du neben deiner Fahrzeugflotte öffentlich zugängliche Ladepunkte, sollte geprüft werden, ob auch diese Strommengen separat in die THG-Vermarktung einbezogen werden können.

Wie wird der THG-Erlös in TCO und Controlling berücksichtigt?

Die THG-Prämie kann als jährlicher Erlös dem jeweiligen Fahrzeugbestand, Standort oder einer zentralen Fuhrparkkostenstelle zugeordnet werden.

Für die interne Betrachtung sind vor allem diese Angaben relevant:

  • Erlös pro Fahrzeugklasse,
  • Gesamterlös der Flotte,
  • Vergleich zum Vorjahr,
  • noch nicht eingereichte Fahrzeuge,
  • abgelehnte oder offene Fälle,
  • Zuordnung nach Standort oder Kostenstelle.

Die THG-Prämie entscheidet selten allein über die Wirtschaftlichkeit eines Elektrofahrzeugs. In einem vollständigen TCO-Vergleich sollte sie dennoch als eigener Erlösposten berücksichtigt werden.

Kann die THG-Abwicklung für ESG-Berichte genutzt werden?

Die Fahrzeug- und Prozessdaten können für interne Nachhaltigkeitsberichte, Ausschreibungen oder Managementauswertungen genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugbestand, Elektrifizierungsquote, Fahrzeugklassen und Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.

Die THG-Bescheinigung ist jedoch kein allgemeines ESG- oder CO₂-Zertifikat und ersetzt keine unternehmensweite Emissionsbilanz. Das Umweltbundesamt bescheinigt Strommengen und die daraus errechneten Emissionswerte; die Bescheinigungen werden anschließend an quotenverpflichtete Unternehmen übertragen.

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Wann lohnt sich ein Anbieterwechsel?

Ein Anbieterwechsel sollte nicht nur anhand des höchsten beworbenen Pkw-Betrags entschieden werden.

Für eine Flotte sind zusätzlich relevant:

  • Werden alle vorhandenen Fahrzeugklassen abgedeckt?
  • Können Dokumente gebündelt übermittelt werden?
  • Gibt es einen festen Ansprechpartner?
  • Sind Auszahlungen einzelnen Fahrzeugen oder Kostenstellen zuordenbar?
  • Wie werden fehlende oder abgelehnte Unterlagen behandelt?
  • Ist klar geregelt, ob sich der Auftrag im Folgejahr verlängert?
  • Wird vor dem Wechsel geprüft, ob Fahrzeuge bereits eingereicht wurden?
  • Wie werden unterjährige Zu- und Abgänge verarbeitet?

Vor einem Wechsel sollte außerdem geklärt werden, ob der bisherige Anbieter noch für das aktuelle Quotenjahr beauftragt ist. Ein höherer Betrag hilft wenig, wenn Fahrzeuge wegen einer bestehenden Einreichung abgelehnt werden.

Zentrale Abwicklung statt Fahrzeug für Fahrzeug

Bei einer gemischten Elektroflotte reicht ein einfacher Pkw-Upload nicht aus. Fahrzeugklassen, Halter, Dokumente und Quotenjahr müssen zusammenpassen.

INSTADRIVE übernimmt die strukturierte Abwicklung für:

  • E-Pkw der Klasse M1,
  • E-Transporter der Klasse N1,
  • E-Lkw der Klassen N2 und N3,
  • E-Busse der Klasse M3,
  • mehrere Standorte,
  • Leasing- und Halterkonstellationen,
  • jährliche Folgeeinreichungen.

Du hast einen persönlichen Ansprechpartner für Rückfragen und kannst deine Fahrzeuge gebündelt einreichen. Unvollständige Unterlagen und unklare Zuordnungen werden vor der Weiterverarbeitung abgestimmt.

Elektrische Flotten weiterdenken

Neben der jährlichen THG-Abwicklung unterstützt INSTADRIVE Unternehmen auch bei der flexiblen Nutzung elektrischer Fahrzeuge und beim An- oder Verkauf gebrauchter E-Autos.

Fuhrparkfrage

INSTADRIVE-Säule

Bestehende E-Fahrzeuge jährlich monetarisieren

Neue E-Fahrzeuge flexibel im Betrieb testen

Gebrauchte E-Fahrzeuge kaufen oder vermarkten

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Deine Flotte. Ein Prozess. Jedes Jahr.

Ob E-Pkw, Transporter, Lkw oder Bus: Wir bündeln die Fahrzeugdaten, prüfen die Unterlagen und wickeln die jährliche THG-Vermarktung zentral ab.

Du erhältst einen festen Ansprechpartner und eine nachvollziehbare Zuordnung der eingereichten Fahrzeuge und Auszahlungen.

INSTADRIVE kann mehr als THG-Prämie

Während viele Anbieter nur THG-Quoten handeln, begleitet dich INSTADRIVE durch die gesamte Welt der Elektromobilität: THG-Prämie sichern, E-Auto im Abo fahren oder geprüfte gebrauchte Elektroautos online kaufen.

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