THG Prämie und THG Quote auf einen Blick

Welche Fahrzeuge können am Quotenhandel teilnehmen? Ist es wichtig, wie das Fahrzeug geladen wird? Was sind die sonstigen Voraussetzungen? Und vieles mehr.

Welche Fahrzeuge können am Quotenhandel teilnehmen?

Am Quotenhandel können alle rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge teilnehmen. Dies können sowohl PKWs als auch Nutzfahrzeuge und Busse sein. Hybrid-Fahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen Antrieben sind nicht teilnahmeberechtigt. Weiters ist es nicht von Belang, ob das Fahrzeug privat oder geschäftlich zugelassen ist.

Ist es wichtig, wie das Fahrzeug geladen wird?

Es ist unerheblich, wie das Elektroauto tatsächlich geladen wird. Es spielt auch keine Rolle, ob mit Ökostrom geladen wird oder nicht. Auch die Menge an geladenem Strom wird nicht berücksichtigt, da eine pauschale Menge angesetzt wird.

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Was sind die sonstigen Voraussetzungen?

Um am Quotenhandel teilnehmen zu können, muss man als Zulassungsbesitzer im Zulassungsschein Teil I eingetragen sein. Dabei darf man auch mehrere Fahrzeuge anmelden, solange man als Zulassungsbesitzer eingetragen ist.

Für die Anmeldung benötigt man nur seinen Namen, eine E-Mail-Adresse, eine Bankverbindung und die Zulassungsbescheinigung.

Wie kommt man an seine Prämie?

Der Vermarkter, welcher beauftragt wurde, lässt die Emissionseinsparung beim Umweltbundesamt zertifizieren, bündelt die THG-Zertifikate und verkauft sie an ein quotenpflichtiges Unternehmen.

Für die Berechnung der THG-Quote wird ein Schätzwert herangezogen, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bekanntgegeben wird. Für das Jahr 2022 beträgt dieser Schätzwert 2.000 kWh/Jahr.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt je nach Vermarkter zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Manche zahlen schon aus, bevor überhaupt zertifiziert wurde, andere erst nach der Zertifizierung und manche erst nach dem Verkauf des Zertifikats.

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