THG-Quote: Was ist ihre Geschichte?

Die Treibhausgasminderungs-Quote erschien erstmalig im Jahr 2015 auf der Bildfläche, in dem sie von der Bundesregierung als gesetzlich normiertes Klimaschutz-Instrument eingeführt wurde.

Das Ziel der Regelung war es, die Verwendung von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor zu fördern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Gefragt und gefordert ist dabei insbesondere die Mineralölwirtschaft mit ihren großen Konzernen. Sie sind aufgrund der THG-Quote verpflichtet, gewisse Grenzen an CO2-Ausstoß einzuhalten, ansonsten werden Strafzahlungen fällig.

Ursprünglich begann man bereits im Jahr 2004, Biokraftstoffe gezielt zu fördern. Damals kamen Steuerbegünstigungen zum Zuge, die reine Biokraftstoffe wie Bioethanol und Biodiesel günstiger machten. Allerdings wurde diese Steuerbefreiung aufgrund ihres umstrittenen Effekts in der Praxis von 2006 an bis 2012 sukzessive zurückgefahren. Dafür wurde von der Bundesregierung im Jahr 2007 die Biokraftstoffquote eingeführt, mit der Mineralölkonzerne verpflichtet werden sollten, eine gewisse Menge von Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Allerdings wurde die Menge nicht an den tatsächlichen Emissionen gemessen. Um hier Abhilfe zu schaffen und die klimapolitischen Ziele besser unterstützen zu können, führte man schließlich die THG-Quote ein, mit der positiven Neuerung, dass die Höhe der in den Verkehr gebrachten Menge nicht mehr nur an der Menge der Otto- und Dieselkraftstoffe gemessen wurde, sondern an der Höhe der tatsächlich verursachten Treibhausemissionen.

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Quotenverpflichteten Unternehmen stehen seit dem Jahr 2018 aufgrund von weiteren Regelungen zusätzliche Erfüllungsoptionen offen (Zum Beispiel Wasserstoff und synthetisches Methan können auf die Quote angerechnet werden).

Mit dem im Jahr 2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sind Mineralölunternehmen in der Zukunft noch stärker in der Pflicht, die Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen. Die Anhebung der THG-Quote auf 25 % im Jahr 2030 soll schrittweise stattfinden und stellt ein ambitioniertes Ziel dar, welches vor dem Hintergrund bisher eher geringer THG-Einsparungen bitter notwendig ist. Das Gesetz sieht durch eine Begrenzung der konventionellen Biokraftstoffe vor (z. B. Biodiesel und Bioethanol), dass die Treibhausgasminderungs-Quote nicht mehr nur durch Mineralölkonzerne erfüllt werden soll, sondern auch Dritte eingebunden sind. Dies sind beispielsweise Betreiber von Ladepunkten und Tankstellen, die alternative Kraftstoffe anbieten. So gesehen erweitert sich der Kreis der Verkäufer, der bis jetzt hauptsächlich aus E-Auto-Besitzern und Flottenbetreibern bestand. Nun können sich auch Energieversorger mit eigenen Ladepunkten oder Tankstellen am Handel beteiligen.

Die Geschichte der THG-Quote lässt sich unter der fortlaufenden Bemühung zusammenfassen, nationale und internationale Klimaschutz-Ziele gewissenhaft und sukzessive durchzusetzen.

Mit einer immer größer werdenden Vielfalt an Erfüllungsmöglichkeiten und einer gleichzeitig immer anspruchsvoller werdenden Quote sollte das Vorhaben bis zum Jahr 2030 durchaus gelingen.

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